Die Fassade der Rechtsstaatlichkeit und das Karlsruher Machtwort !
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Anwesende
wir haben Sie heute zu dieser Pressekonferenz geladen, um über einen Zustand zu sprechen, der das Fundament unseres Rechtsstaates im Kern erschüttert.
Es geht um den Maßregelvollzug nach § 63 des Strafgesetzbuches – die zeitlich unbefristete Unterbringung psychisch kranker Straftäter in psychiatrischen Krankenhäusern Es ist das schärfste Schwert, das unsere Justiz zu führen vermag, denn es entzieht Menschen die Freiheit – oft für unbestimmte Jahre, manchmal für immer. Gerade weil dieser Eingriff so tiefgreifend ist, verlangt unsere Verfassung nach maximaler Kontrolle, absoluter Unabhängigkeit und lückenloser Transparenz.
Doch die Realität, die wir heute leider offenlegen müssen, zeichnet ein gänzlich anderes, ein düsteres Bild.
Was als rechtsstaatliches Überprüfungsverfahren gedacht ist, um die Fortdauer dieser extremen Freiheitsentziehung jährlich zu kontrollieren, ist in weiten Teilen der Praxis zu einer bloßen bürokratischen Farce verkommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner wegweisenden Entscheidung mit dem Aktenzeichen 2 BvR 1419/18 ein klares Machtwort gesprochen.
Karlsruhe hat unmissverständlich klargestellt:
Nach drei Jahren rechtskräftiger Unterbringung zwingt das Freiheitsgrundrecht aus Artikel 2 des Grundgesetzes die Gerichte dazu, ein echtes, ein externes Gutachten einzuholen. Das Gericht hat ein striktes Verbot für die Bestellung von Sachverständigen ausgesprochen, die in einer betrieblichen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Einheit mit der vollstreckenden Klinik stehen. Es verlangt eine strikte personelle und organisatorische Trennung.
Warum?
Weil ein Gutachter, der den Lebenslauf eines Untergebrachten bewertet, eine absolute Distanz zur behandelnden Institution besitzen muss. Er darf nicht Teil des Systems sein, das er kontrollieren soll. Doch genau diese verfassungsrechtliche Vorgabe wird im Alltag der Überprüfungsverfahren welche oft als zusätzliche Arbeit und lästiges Übel angesehen werden – und ganz besonders auffällig im Freistaat Bayern – mit erschreckender Systematik untergraben, ignoriert und ausgehöhlt.
Wir erleben hier kein punktuelles, strukturelles Versagen; wir erleben die gezielte Verweigerung, Verfassungsrecht in die Praxis umzusetzen.
Das Kartell der Gefälligkeit und die Scheinexternität
Meine Damen und Herren,
wie sieht diese Umgehung in der täglichen Praxis der Strafvollstreckungskammern aus?
Wir nennen es das
„Kartell der Gefälligkeit“
Anstatt unabhängige Gutachter/Innen zu berufen, greifen viele Gerichte unter Missachtung der Karlsruher Vorgaben auf ein Netzwerk zurück, das man im Volksmund nur als „Haus- und Hofgutachter“ – vielleicht auch besondere Seilschaften -bezeichnen kann!
Man kennt sich, man schätzt sich, man schützt sich – das ist das informelle Motto, das über diesen Verfahren schwebt.
Die Strafvollstreckungskammern bestellen bevorzugt Sachverständige, mit denen sie „vertrauensvoll seit vielen Jahren zusammenarbeiten“.
Das ist kein Qualitätsmerkmal, das ist eine Risikoarchitektur.
Denn die Richter kennen die Tendenzen dieser Gutachter genau. Sie wissen im Vorfeld, wer die „gewünschte Richtung“ liefert. Für die Gutachter wiederum ist diese Gutachtertätigkeit im Überprüfungsverfahren zu einer hochgradig lukrativen Erwerbsquelle geworden. Davon ausgehend dass ein Gutachten zwischen 4000,00 € und 8000,00 € und manchmal auch mehr kostet, ergibt sich dieser hochgradig lukrative Anreiz.
Und - wer gutes Geld verdienen will, sorgt dafür, dass er den Erwartungen des Systems entspricht.
Ein zu kritisches Gutachten, das strukturelle Mängel einer Klinik aufdeckt oder Therapieversagen attestiert, bedeutet das prompte finanzielle Ende dieser Einnahmequelle.
Um das Verbot institutionalisierter Gutachter formal zu wahren, wurde das Prinzip der „kumpelhaften Amtshilfe“ und der „organisatorischen Camouflage“ perfektioniert. Man holt den Sachverständigen eben nicht (mehr) aus der exakt selben Station, sondern aus dem benachbarten Bezirkskrankenhaus desselben Trägers. Oder man rekrutiert einen formell ausgegliederten Gutachter, der zuvor jahrelang die Fäden in der betrieblichen Einheit zog.
Das Ergebnis ist eine verheerende Scheinexternität. Auf dem Papier steht „extern“, im Kern steckt die alte, verflochtene Konformität. Kein Psychiater des Trägers X wird dem Chefarzt der Klinik desselben Trägers Y bescheinigen, dass dessen jahrelange Therapie auf einer Fehlprognose beruhte.
Es ist eine staatlich eingekaufte Gefügigkeit, bei der niemand die Hand beißt, die ihn füttert.
Zu dieser Perversion des Verfahrens – HEUTE - hier ein konkreter Fall
Denn wir müssen konkret werden, um die Skrupellosigkeit dieses Systems zu verdeutlichen.
Lassen Sie uns auf diesen einen realen Beispielfall blicken, der die Aktenlage dominiert!
Eine Strafvollstreckungskammer bestellt einen Gutachter, der – entgegen der verfassungsrechtlichen Pflicht – in einer der Einrichtung angeschlossenen Klinik tätig und somit Teil der organisatorischen Einheit ist. Die Verteidigung protestiert, schlägt echte, unabhängige Gutachter vor – diese werden abgelehnt.
Warum?
Weil unter anderem einer der unabhängigen Gutachter es gewagt hatte, in einem früheren Verfahren dem Oberarzt der Klinik vollständige Inkompetenz zu attestieren.
Unbequeme Stimmen werden aussortiert. Als das Oberlandesgericht im Beschwerdeverfahren mehr als dezente Hinweise gibt und ein Befangenheitsantrag gestellt wird, zieht sich die Kammer mit einem juristischen Winkelzug aus der Affäre:
Der befangene Gutachter wird entbunden – allerdings nicht wegen seiner Befangenheit, sondern „aus prozessökonomischen Gründen“.
Ein schmutziger Trick, um ein Grundsatzurteil zu verhindern. Denn hätte das Gericht die Befangenheit offiziell anerkannt, hätte dies wie eine Lawine gewirkt:
Denn: Alle Gutachten dieses Sachverständigen in diesem Bezirk – soweit sie nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes seitens des Gerichts in Auftrag gegeben worden wären als verfassungswidrig entlarvt worden.
Die Krone der Dreistigkeit zeigt sich in den Details: Die Stellungnahme dieses Gutachters zum Befangenheitsantrag wird auf exakt demselben Briefkopf verfasst, den auch die betroffene Klinik führt – lediglich der Name einer anderen Teilklinik wurde eingesetzt. Und diese Stellungnahme wurde vom Gericht der Verteidigung bewusst unterschlagen; sie wurde erst durch einen Zufall bei einer ergänzenden Akteneinsicht entdeckt.
Und man beachte die Feinheiten.
Der Bezirk Unterfranken verfügt in der vollständigen betrieblichen Einheit über eine dieser Einheit nicht nur angegliederte sondern strikt eingebundene Gutachter-ambulanz, die dann fleißig Gutachten erstellt, für Strafverfahren – insbesondere auch Überprüfungsverfahren zu der Fortdauer einer Maßregel nach § 63 StGB.
Vertieft ausgeführt:
Meine Damen und Herren,
wenn wir über das systematische Ignorieren der Karlsruher Vorgaben sprechen, dann müssen wir den Blick ungeschminkt auf den Freistaat Bayern richten.
Wir reden hier nicht über irgendwelche „Flapsigkeiten“ sondern über einen strikt organisierten beabsichtigten und gewollten dauerhaften Rechtsbruch. Der einerseits der Gutachtenambulanz, den zusammengehörenden Kliniken, ein erhebliches zusätzliches finanzielles Polster zuschanzt.
Es ist natürlich kein Zufall, dass gerade in Bayern die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils massiv zu wünschen übrig lässt.
Ein Skandal reiht sich in Bayern an den anderen. Zuletzt das „Schlachtfest“ durch Beamte in der JVA Augsburg-Gablingen.
Hier darf ich zitieren:
„Dem BR und dem ARD-Politmagazin Kontraste vom rbb liegen entsprechende Chat-Protokolle vor. Laut den Ermittlungsbehörden sollen sie von Beamten der JVA Gablingen verfasst worden sein. Was "wegrupfen" offenbar bedeutet, berichteten junge Gefangene der ARD bereits vor Monaten: Sie seien von der Gablinger SIG gewürgt und mit Faustschlägen ins Gesicht verprügelt worden. Er habe Gefangene "herumgeworfen" und "abgewürgt", soll der SIG-Beamte nach dem Einsatz geprahlt haben. Häftlinge hätten Schmerzen. "Immer den Hals abdrücken", heißt es in einer Nachricht an die Vizechefin.“
„Ein Beamter schrieb von einem "geilen Tag", an dem die Beamten "viel Spaß" gehabt hätten. Ein weiterer SIG-Wärter schrieb, in Gablingen einen Häftling "zerstört" zu haben. Ein Gefangener sei "verräumt" worden, soll die damalige Vizechefin der JVA in einer Chatnachricht geschrieben haben, die dem BR und Kontraste ebenfalls vorliegt. Dass dies für den Gefangenen offenbar schmerzhaft war, habe den Beamten Freude bereitet, schrieb sie weiter. Nur bei der "B-Note" hätte es besser laufen können: Die Beamten hätten bei dem mutmaßlichen Übergriff auf den Gefangenen nur "wenig gelacht".
Und nur dann, wenn es der bayrischen Politprominenz nicht mehr gelingt alles zielgerichtet kleinzureden und zu vertuschen – Öffentlichkeit plötzlich eine vollständige Widerwärtigkeit aus dem Dunkel ins Licht bringt – erfolgt auf das vollständige Versagen der grinsende Affe, der nichts weiß, nichts gesehen hat und somit keine Verantwortung trägt.
Dies kennzeichnet das Tatsächliche.
Für den Bereich des Maßregelvollzuges sehen wir hier kein bloßes Versehen einzelner Richter. Wir sehen in Bayern Strukturen, die sich wie ein konspiratives Netzwerk über den gesamten Maßregelvollzug gelegt haben – ein geschlossenes System, das sich wie eine krebsartige Geschwulst unaufhörlich ausbreitet und sich gegen jede Kontrolle von außen immunisiert.
Lassen Sie uns die bayerische Realität beim Namen nennen. Wer betreibt denn die forensischen Kliniken im Freistaat? Es sind im Wesentlichen die kommunalen Großträger, die Bezirkskliniken der bayerischen Bezirke – ob in Oberbayern, der Oberpfalz, in Mittelfranken oder Schwaben. Diese Bezirkskliniken agieren als gigantische, monopolartige Trägergesellschaften.
Und genau hier setzt die bayerische „Gefälligkeitsarchitektur“ an:
Die Camouflage der Bezirksgrenzen
Um das Karlsruher Verbot von Klinik-internen Gutachtern auf dem Papier zu umgehen, wurde in Bayern das Prinzip der kumpelhaften Amtshilfe perfektioniert. Man bestellt einfach den Chefarzt oder leitenden Oberarzt aus dem benachbarten Bezirkskrankenhaus. Formell ist das eine andere Klinik. Wirtschaftlich und institutionell hängen jedoch beide Kliniken am exakt selben Tropf des jeweiligen Bezirks oder derselben Trägergesellschaft.
Dann gibt es ja auch noch die bayerische „Renten-Versorgung“ für Alt-Chefärzte
Ein besonders perfider bayerischer Kniff ist die Reaktivierung von pensionierten oder formell ausgegliederten Klinikdirektoren. Diese Personen waren jahrzehntelang Teil der betrieblichen Einheit, haben die Strukturen selbst mit aufgebaut und sind mit den aktiven Chefärzten per Du. Sie werden von bayerischen Strafvollstreckungskammern als „unabhängige, externe Experten“ deklariert. Das ist keine externe Prüfung, das ist post-aktive Kumpanei auf Staatskosten.
Zu dem wirtschaftlichen Monopol!
In Bayern ist der Maßregelvollzug zu einem harten Wirtschaftsfaktor für die Bezirke geworden. Betten müssen belegt sein, um die gigantischen Apparate zu finanzieren. Gutachter, die in diesem bayerischen System regelmäßig Aufträge erhalten wollen, wissen ganz genau: Ein bayerischer Gutachter, der zu kritisch hinschaut, gefährdet die Belegungszahlen der Bezirke und damit seine eigene, extrem lukrative Erwerbsquelle. Es ist diese bayerische Spezifität des „Hinterzimmers“, die uns fassungslos macht.
Wenn ein bayerisches Landgericht – wie in unserem konkreten Fall – einen Gutachter deckt, der nachweislich denselben Briefkopf wie die betroffene Klinik nutzt, und dessen Befangenheit mit juristischen Nebelkerzen kaschiert, dann hat das System gewonnen der Rechtsstaat verloren.
In Bayern herrscht in weiten Teilen der Strafvollstreckung eine erschreckende Resilienz gegen die Rügen aus Karlsruhe. Man biegt sich das Recht so zurecht, dass es der Bequemlichkeit der Gerichte und den wirtschaftlichen Interessen der Klinikträger dient.
Hierzu muss die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses erfolgen: Der bayerische Landtag muss die Verflechtungen zwischen den Strafvollstreckungskammern der Landgerichte und den Gutachtern der Bezirkskliniken lückenlos aufarbeiten.
Der Verdacht der systematischen Rechtsbeugung im bayerischen Maßregelvollzug steht im Raum.
Wenn Richter, Kliniken und Gutachter so engmaschig kooperieren, um kritische Verfahrensrechte auszuhebeln, stehen wir vor dem dringenden Verdacht der Rechtsbeugung nach § 339 des Strafgesetzbuches.
Doch unsere Rechtsordnung schützt kollegiale Spruchkörper durch das strikte Beratungsgeheimnis. Während Einzelrichter für den Tatbestand der Rechtsbeugung strafrechtlich belangt werden können, verstecken sich Kammern hinter der Anonymität der kollektiven Abstimmung. Das Beratungsgeheimnis wird hier missbraucht, um potenziell schwere Straftaten im Amt dauerhaft vor Aufklärung zu schützen.
Toxische Zirkelschlüsse und das Versagen der Justizkontrolle
Meine Damen und Herren,
Die Perversion des Überprüfungsverfahrens erreicht dort ihren Höhepunkt, wo das angeblich unabhängige Gutachten von der Maßregelvollzugseinrichtung sofort gekapert wird. Das Gutachten dient in der Praxis nicht mehr dem Gericht als neutrale, objektive Kontrollinstanz über die Arbeit der Klinik. Es wird stattdessen von der Klinik als Schutzschild gegen den Untergebrachten missbraucht, um eigene, oft rechtswidrige Vorentscheidungen wie in diesem Fall, rückwirkend zu legitimieren. So bedurfte es des Antrages einer einstweiligen Anordnung um die weitere Verwendung des Gutachtens zu stoppen.
Wir erleben einen toxischen Zirkelschluss, der rechtsstaatlich brandgefährlich ist:
Schritt 1: Die Klinik liefert dem Gutachter die Daten und Berichte – oft selektiv und einseitig.
Schritt 2: Der scheinexterne Gutachter schreibt diese Berichte im Wesentlichen ab und verpackt sie in wissenschaftlich klingenden Jargon.
Schritt 3: Die Klinik nimmt dieses Gutachten und argumentiert vor Gericht: „Seht her, der unabhängige Sachverständige sieht es ganz genauso wie wir.“
Das ist keine unabhängige Prüfung, das ist eine bürokratische Echokammer.
Flankiert wird dieses System durch ein eklatantes Versagen bei der rechtlichen Vertretung der Betroffenen. Der Gesetzgeber schreibt zwar die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vor.
Doch anstatt erfahrene, spezialisierte Fachanwälte zu bestellen, setzen die Gerichte in der Praxis auf eine Riege von „dauerhaft bestellten PflichtverteidigerInnen“. Viele von ihnen besitzen keinerlei echte Kompetenz oder spezielle Fortbildung in diesem hochkomplexen Schnittbereich von Recht und Psychiatrie. Für Kanzleien sind diese Mandate ohnehin unattraktiv, weil sie extrem arbeitsintensiv und schlecht vergütet sind.
Dies beinhaltet in der Regel, dass alles durchgewunken wird.
Das Resultat davon: Die Verteidigung läuft nach Schema F ab. Von der mündlichen Anhörungen der Sachverständigen wird standardmäßig abgesehen. Die Anhörung des Untergebrachten verkommt zu einer lästigen, rein formalen Pflichtübung, die man schnell hinter sich bringen will, der zufolge man sehr oft einen Einzelrichter/In mit der Anhörung beauftragt, die an sich vor der ganzen Kammer stattfinden soll. Bloß kein Mehraufwand, bloß keine streitigen Debatten, bloß keine Beschwerdeverfahren, die die Statistik der Strafvollstreckungskammer belasten könnten. Sagt der Gutachter „Nein“, bleibt der Mensch eben drin. Ganz einfach!
Ein GAU für den Rechtsstaat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen die Dinge beim Namen nennen: Wenn Gerichte wegschauen, personelle Verflechtungen durch Achselzucken abtun und Verfassungsrecht mittels organisatorischer Camouflage umgehen, dann wird die Justiz zum Verwalter von Menschenleben unter dem Deckmantel der Psychiatrie. Der Maßregelvollzug darf niemals zu einem lukrativen Geschäftsmodell verkommen, bei der Betroffene im Akkord verwahrt werden, nur weil Klinikträger ihre Betten füllen müssen und Gutachter ihre Existenz sichern.
Dass durch die Föderalismusreform 2006 die Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder überging, hat die Einheitlichkeit unserer Rechtsordnung zerrissen und diesen hochkomplexen Bereich vollends unüberschaubar gemacht. Richter als auch Anwälte sind heute mit Anforderungen konfrontiert, die sie mit rein juristischer Kenntnis allein gar nicht mehr bewältigen können. Doch Überforderung rechtfertigt niemals den Verfassungsbruch. Richter, die vorsätzlich verfassungswidrige Strukturen nutzen, um sich die Arbeit zu erleichtern, begehen einen GAU für den Rechtsstaat und gehören nicht ins Amt.
Wir fordern daher heute unmissverständlich:
Eine lückenlose und unabhängige Untersuchung der personellen Verflechtungen im Maßregelvollzug, insbesondere im Freistaat Bayern. Das konspirative Netzwerk zwischen Gefälligkeitsgutachtern und Strafvollstreckungskammern muss lückenlos offengelegt werden.
Die strikte Einhaltung der Karlsruher Vorgaben: Keine Alibi-Externen mehr.
Wer jemals für denselben Träger oder in derselben Struktur tätig war, ist von der Gutachterbestellung zwingend gesetzlich auszuschließen. Eine Reform des Richterrechts bei Kollegialgerichten: Das Beratungsgeheimnis darf kein Schutzschild für Rechtsbeugung im Amt sein, wenn schwerwiegende Straftatvorwürfe im Raum stehen. Qualitätsoffensiven bei der Pflichtverteidigung: Die Beiordnung von Anwälten ohne spezifische forensische Kenntnis in § 63-Verfahren muss umfassend vermieden werden.
Es ist an der Zeit, den Sumpf dieser Gefälligkeitsarchitektur trocken zu legen
Im Namen des Grundgesetzes, im Namen der Menschenwürde und zum Schutz eines echten Rechtsstaates.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehe nun für Ihre Fragen zur Verfügung.
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