Klage gegen Google wegen der Verlinkung angeblich persönlichkeitsrechtsverletzender Beiträge erfolglos.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2016 – 6 U 2/15 –
Während das Landgericht noch in der Vorinstanz den Klägern teilweise Recht gab, wie das OLG Karlsruhe nunmehr die Klage vollständig ab. Selbst bei einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Kläger, hafte Google als Betreiber der Suchmaschine nur dann wenn ein konkreter Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung vorliegt. Google habe seiner Rechtspflicht genügt indem es jeweils den konkreten Link zu dem Artikel als Suchergebnis gesperrt habe. Die Betreiber von Suchmaschinen sind nicht verpflichtet von sich aus von Dritten ins Netz gestellte Beiträge zu ermitteln und auf mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen hin zu überprüfen.
Rechtsanwältin Hanna Henning
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