Bundesverfassungsgericht

2 BvR 1541/15

20.12. 2015

 

Voraussetzungen des Anspruchs eines Strafgefangenen in seine Krankenakte.

 

Bezogen auf den Zugang zu Krankenakten gebieten das Recht auf Selbstbestimmung und die personale Würde des Patienten (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), jedem Patienten gegenüber seinem Arzt und Krankenhaus grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen einzuräumen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8). Dieses Einsichtsrecht ist zwar von Verfassungs wegen nicht ohne Einschränkungen gewährleistet. Es hat seine Grundlage aber unmittelbar in dem grundrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht des Patienten und muss daher nur zurücktreten, wenn ihm entsprechend wichtige Belange entgegenstehen (vgl. BVerfGK 7, 168 <174>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 9).

Bei der demnach notwendigen Abwägung kommt dem Informationsinteresse des Patienten grundsätzlich erhebliches Gewicht zu. Ärztliche Krankenunterlagen betreffen mit ihren Angaben über Anamnese, Diagnose und therapeutische Maßnahmen den Patienten unmittelbar in seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 32, 373 <379>; 44, 353 <372 f.>; BVerfGK 7, 168 <175>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 1998 - 1 BvR 1130/98 -, juris, Rn. 8). Deshalb und wegen der möglichen erheblichen Bedeutung der in solchen Unterlagen enthaltenen Informationen für selbstbestimmte Entscheidungen des Behandelten hat dieser ein geschütztes Interesse daran zu erfahren, wie mit seiner Gesundheit umgegangen worden ist, welche Daten sich dabei ergeben haben und wie man die weitere Entwicklung einschätzt (vgl. BVerfGK 7, 168 <175>; siehe hierzu auch die zivilrechtliche Neuregelung in § 630g BGB durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20. Februar 2013, BGBl I S. 277, und die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgreifende Gesetzesbegründung in BTDrucks 17/10488, S. 26).

Bundesverfassungsgericht

-2 BvR 2023/16 –

Datum: 23.12. 2016

 

Zu: Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan, Garantie des gesetzlichen Richters, Revison

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