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Verwaltungsgerichte

 

 

VG Braunschweig 5. Kammer, Urteil vom 13.12.2016, 5 A 196/14

Motorrad als Vermögen eines verbotenen Vereins (Hells Angels)

Für die Anfechtungsklage besteht ein Rechtsbedürfnis des Mitglieds eines verbotenen Vereins gegen einen Bescheid, mit dem die Vollzugsbehörde eine von der Verbotsbehörde pauschal verfügte Beschlagnahme von Vereinsvermögen im Einzelfall hinsichtlich dieses Vereinsmitglieds und hinsichtlich der Gegenstände in dessen Gewahrsam abschließend und verbindlich konkretisiert. Dieses Rechtssschutzbeürfnis besteht unabhängig davon, ob diese Person Vorstandsmitglied des verbotenen Vereins gewesen ist.

Eine Einzelfallentscheidung zu der Frage, ob ein Motorrad der Marke Harley Davidson zum Vereinsvermögen eines verbotenen Chapters der Hells Angels zählt; hier verneint.

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