Erbrecht

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Was kann man tun wenn das Testament im Schließfach bei einer Bank liegt?

 

In der Realität relativieren sich sehr schnell alle möglichen Vorstellungen zu einer „einfachen Abwicklung eines Nachlasses oder des Erbes“ Es sind die verbreiteten Irrtümer rund um ein Testament und Erbe die sehr oft dazu führen, dass nichts so ist wie es scheint. Unlängst so ein „Klassiker“ der einer schnellen Lösung bedurfte. Der überraschende Tod der Tante führte dazu, dass vermutet wurde, die Tante habe in einem der beiden Schließfächer die sie angemietet hatte ein Testament hinterlegt. Um an ein Schließfach zu gelangen, nach dem Tod des Inhabers, ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein Erbschein bei der Bank vorgelegt wird. Die Hinterlegung des Testaments im eigenen Bankschließfach ist deshalb keine gute Idee. So ist ein Bankschließfach zwar grundsätzlich ein sehr sicherer Aufbewahrungsort aber Ohne Testament kein Erbschein! Hier ist Eile geboten. So muss hier ein Antrag auf Nachlasspflegschaft § 1960 BGB gestellt werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat dann mit Beschluss vom 07.02. 2017 für die unbekannten Erben eine Nachlasspflegschaft angeordnet und dem Nachlasspfleger aufgegeben, dass dessen Wirkungskreis die Suche nach einem Testament des Erblassers in der Wohnung des Erblassers sowie in allen dem Erblasser gehörenden Schließfächern. Verbunden mit der Ermächtigung den Inhalt des Schließfaches zu entnehmen.

 

 

 

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