vom 11. Oktober 2016 – 1 StR 462/16
BGHSt: JA
BGHR: JA
Nachschlagewerk: JA
Veröffentlichung: JA
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
Als Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB sind Wohnmobile und Wohnwagen, jedenfalls dann, wenn sie Menschen vorübergehend als Unterkunft dienen, anzusehen.
Beschluss vom 20. Dezember 2016
1 StR 177/16
BGHSt: JA
BGHR: JA
Nachschlagewerk: JA
Veröffentlichung: JA
Falsche, unrichtige und unvollständige Angaben im Einbürgerungsverfahren über inländische Strafverurteilungen gem. § 12a Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 StAG sind nach § 42 StAG nicht strafbar, wenn die Angaben bei der Einbürgerung außer Betracht bleiben.
Nachschlagwerk: JA
BGHSt JA
BGHR JA
Veröffentlichung JA
Dienstleistungsverbot durch nachgeburtlichen Mutterschutz.
Das absolute Dienstleistungsverbot ist zwingendes Recht. Deshalb steht es weder zur Disposition des Dienstherrn noch kann eine Richterin darauf verzichten. Dem steht nach der Entscheidung des BGH auch nicht entgegen, dass es der Richterin anheim gegeben sei ihrem Dienstherrn die Tatsachen der Schwangerschaft sowie der Entbindung bekannt zu geben. Aus der Schutzwirkung des § 6 MuSchG ergibt sich zwingend, dass der Richterin eine Dienstleistung untersagt ist, selbst wenn diese einer solchen zustimmt oder gar verlangt.
Rechtsanwältin Hanna Henning
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