LG Köln erlässt einstweilige Anordnung

Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Landgericht Köln erlässt einstweilige Anordnung

Mit Beschluss des LG Köln vom 12.03. 2019 Aktz.: 28 O 85/19 wird es dem Nordbayerischen Kurier untersagt, in direkter oder indirekter Art und Weise, Inhalte des heimlich aufgenommenen Gespräches zwischen dem Antragsteller und dessen Vater zu veröffentlichen.

Hintergrund

Am 15.02. 2019 hat der Nordbayerische Kurier unter dem Aufmacher „Neun Indizien Puzzle Arbeit der Ermittler im Fall Peggy“, dem eine heimlich angefertigte Gesprächsaufzeichnung zugespielt wurde, Teile derselben in direkter und indirekter Art und Weise publiziert.

28 O 85/19

Landgericht Köln Beschluss

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

des Herrn

Antragstellers,

Verfahrensbevollmächtigter:    Rechtsanwältin Henning,             Gießener Str. 6a,

35410 Hungen,

gegen

den Verlag Nordbayerischer Kurier Zeitungsverlag GmbHAntragsgegnerin,

wegen: Persönlichkeitsrechtsverletzung

wird auf den Antrag des Antragstellers vom 04.03.2019 im Wege der

einstweiligen Verfügung

 

angeordnet

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollstrecken ist,

verboten,

…….

zu berichten.

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Gießener Str.  6 A
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