Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Landgericht Köln erlässt einstweilige Anordnung
Mit Beschluss des LG Köln vom 12.03. 2019 Aktz.: 28 O 85/19 wird es dem Nordbayerischen Kurier untersagt, in direkter oder indirekter Art und Weise, Inhalte des heimlich aufgenommenen Gespräches zwischen dem Antragsteller und dessen Vater zu veröffentlichen.
Hintergrund
Am 15.02. 2019 hat der Nordbayerische Kurier unter dem Aufmacher „Neun Indizien Puzzle Arbeit der Ermittler im Fall Peggy“, dem eine heimlich angefertigte Gesprächsaufzeichnung zugespielt wurde, Teile derselben in direkter und indirekter Art und Weise publiziert.
28 O 85/19
Landgericht Köln Beschluss
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
des Herrn
Antragstellers,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwältin Henning, Gießener Str. 6a,
35410 Hungen,
gegen
den Verlag Nordbayerischer Kurier Zeitungsverlag GmbHAntragsgegnerin,
wegen: Persönlichkeitsrechtsverletzung
wird auf den Antrag des Antragstellers vom 04.03.2019 im Wege der
einstweiligen Verfügung
angeordnet
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollstrecken ist,
verboten,
…….
zu berichten.
Rechtsanwältin Hanna Henning
Gießener Str. 6 A
35410 Hungen
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