Früher war das so….
Rechtsprechung im Mittelalter und Gottesurteile
Keine Staatsanwaltschaft und keine Polizei und dadurch gestaltete sich die Entscheidung über Schuld oder Unschuld im Mittelalter zum Teil etwas willkürlich. Neben einem einfachen Losentscheid waren Gottesurteile ein sehr beliebtes Hilfsmittel, um so herauszufinden, ob ein Angeklagter die Wahrheit sprach.
Variation Wasserprobe
Ein der Hexerei Angeklagter wurde gefesselt und dann ins Wasser geworfen. Kam er wieder hoch, galt er als schuldig, weil er ja vom Wasser abgestoßen wurde. Kam er aber nicht hoch, kann das zwar ein Anzeichen für seine Unschuld sein, die Rettung kam aber trotzdem zu spät. Man könnte das auch "vom Regen in die Traufe" nennen.
Der Angeklagte muss im Rahmen dieser Übung einen Gegenstand aus einem Kessel mit kochendem Wasser fischen. Der Arm wurde danach verbunden. Sollten die Wunden einige Tage später beim Entfernen des Verbands nicht eiterten, war die Unschuld bewiesen.
Der Angeklagte musste über glühendes Eisen gehen oder die Hand in ein Feuer halten. Blieb er dabei unversehrt oder verheilten seine Wunden binnen kurzer Zeit, war er unschuldig.
Der mutmaßliche Mörder wurde an die aufgebahrte Leiche geführt und er wurde dann schuldig gesprochen, wenn die Wunden des Toten wieder zu bluten begannen.
Rechtsanwältin Hanna Henning
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